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08.09.2025
08.09.2025
26977 Amtsgericht Frankfurt am Main

Ausländische Meldeanschrift beseitigt einen gemeinsamen Haushalt der Ehegatten in Deutschland nicht ohne weiteres

08.09.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entscheiden, dass eine in der Türkei unterhaltene Meldeadresse nicht schlechthin die Annahme eines gemeinsamen Haushalts in der ehelichen Wohnung ausschließt, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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