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11.08.2025
11.08.2025
26336 Landgericht Frankfurt am Main

Krankenhaus muss Sperma eines Verstorbenen für künstliche Befruchtung herausgeben

11.08.2025Ein Krankenhaus muss einer Frau das eingefrorene Sperma ihres verstorbenen Mannes für eine künstliche Befruchtung herausgeben. Dies hat das Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren entschieden. Das Krankenhaus hatte dies abgelehnt, weil ein Vertrag mit dem Ehemann zu Lebzeiten eine Vernichtung des Spermas nach seinem Tod vorsah. Das Landgericht stellte aber fest, dass es der Wille des Ehemanns war, ein gemeinsames Kind zu haben. Den Mitarbeitern der Klinik drohe auch keine - wie von der Klinik befürchtet - strafrechtliche Verfolgung bei Herausgabe des Keimmaterials.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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