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12.05.2025
12.05.2025
25844 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbvertrag bindet stärker als gemeinschaftliches Testament

12.05.2025Vertragliche Erbeinsetzung lässt späteren Widerruf nicht ohne Weiteres zu In Erbverträgen kommt es immer wieder vor, dass bestimmte Konstellationen - etwa das Vorversterben eines eingesetzten Erben - nicht ausdrücklich geregelt sind. In solchen Fällen kann durch ergänzende Auslegung ermittelt werden, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die später eingetretenen Umstände gekannt hätten. Dies betrifft […]Der Beitrag Erbvertrag bindet stärker als gemeinschaftliches Testament erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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