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23.06.2025
23.06.2025
26062 Oberlandesgericht Zweibrücken

Vorliegen einer Anscheinsvollmacht, wenn der Ehemann das E-Mail Postfach der Ehefrau nutzen kann

23.06.2025Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Einigung zwischen einer Immobilien­eigentümerin und ihrer Versicherung vertraglich bindend ist, auch wenn das Angebot vom Ehemann kam. Weil sie ihm das Account-Passwort mitgeteilte hatte und er regelmäßig in ihrem Namen E-Mails verschickte, bejahte das Gericht den Anschein einer Vollmacht des Ehemanns, der die vertragliche Bindung der Immobilien­eigentümerin bedingt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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