wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
01.04.2026
01.04.2026
27939 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Anspruch auf Auskunft über Anzahl der Verwendung von Samenspenden des biologischen Vaters und Anzahl der Halbgeschwister

01.04.2026Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u.a. der Verwendung von Samenspenden ihres Vaters verlangen kann. Es fehle ein rechtlich geschütztes Bedürfnis für diese Auskunft. Die von der Klägerin mit der Auskunft u.a. erstrebte Gewissheit über die absolute Zahl der Halbgeschwister, um mit ihnen in Kontakt treten und die Suche abschließen zu können, könne der Beklagte nicht verschaffen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kein_Anspruch_auf_Auskunft_ueber_Anzahl_der_Verwendung_von_Samenspenden_des_biologischen_Vaters_und