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28.04.2024
28.04.2024
21039 Verwaltungsgericht Koblenz

Ausbau der Solarenergie überwiegt in der Regel Belange des Denkmalschutzes

17.07.2023Den Eigentümern von Kulturdenkmälern muss grundsätzlich die Errichtung von das Denkmal beeinträchtigenden Solaranlagen genehmigt werden, sofern die Beeinträchtigung auf den unbedingt notwendigen Umfang beschränkt wird. In einem vom Verwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte eine auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Klage allerdings keinen Erfolg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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