wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
07.08.2025
07.08.2025
26325 Verwaltungsgericht Aachen

Wohnanlage als Baudenkmal bei besonderer äußerer Gestaltung der Häuser und besonderen, architektur­geschichtlich bedeutsamen Merkmalen, wie wandfeste Skulpturen und Reliefs

07.08.2025Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Stadt Düren die "Wohnanlage Im Eschfeld" als Baudenkmal in ihre Denkmalliste eintragen durfte. Gegen diese Eintragung als Denkmal hatten sich drei Bewohner der Siedlung mit ihren Klagen gewendet. Ohne Erfolg.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
www.urteile.news
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Wohnanlage_als_Baudenkmal_bei_besonderer_aeusserer_Gestaltung_der_Haeuser_und_besonderen