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11.05.2026
11.05.2026
28088 Verwaltungsgericht Ansbach

Denkmalschutz­rechtlicher Ensembleschutz wichtiger als Photovoltaikanlage auf dem Hausdach

11.05.2026Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage zweier Eigentümer eines Hauses in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf ihrem Hausdach abgewiesen und dem Denkmalschutz den Vorrang eingeräumt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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