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16.09.2025
16.09.2025
27044 Finanzgericht Düsseldorf

Der Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen kommt bei einem Wohnungsunternehmen nur eine untergeordnete Bedeutung zu

16.09.2025Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücks­überlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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