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05.06.2025
05.06.2025
25959 Amtsgericht München

Schmutz auf der Solaranlage ist kein Sachmangel

03.06.2025Die fehlende Reinigung einer gemieteten Photovoltaik-Anlage stellt keinen Sachmangel der Anlage dar. Der Mieter kann daher nicht einfach den Vertrag kündigen, wenn der Vermieter die Photovoltaik-Paneele nicht reinigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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