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21.05.2025
21.05.2025
25891 Oberlandesgericht Celle

Enorme und unplausible Verbrauchs­abweichungen können Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Stromrechnung begründen

21.05.2025Zwar können enorme und unplausible Verbrauchs­unterschiede die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtliches Fehlers der Stromrechnung begründen, mit der Folge, dass gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 StromGVV ein Recht zur Zahlungs­verweigerung besteht. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Verbrauchs­unterschiede damit erklärt werden können, dass der Kunde mit Strom heizte und eine - teilweise defekte Photovoltaikanlage - nutzte. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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