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25.11.2025
25.11.2025
27421 Amtsgericht München

Energielieferant von Strom und Gas muss nach Verstoß gegen die Preisbindung Kunden Schadenersatz zahlen

24.11.2025Gibt ein Energielieferant von Strom und Gas eine 12-monatige Preisgarantie, so muss er sich auch an diese halten. Verstößt der Energielieferant gegen seine selbst gesetzte Garantie, so hat der Kunde Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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