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12.05.2026
12.05.2026
28086 Landgericht Landau

Schlaglochunfall wegen 4 cm tiefen und großfächigen Schlagloch

11.05.2026Ein schwer beschädigter Straßenbelag kann eine Pflichtverletzung der öffentlichen Hand begründen – insbesondere dann, wenn bekannte Schäden nur unzureichend behoben werden. Gleichwohl führt auch ein solcher Pflichtverstoß nicht automatisch zu Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Landau entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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