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16.03.2026
16.03.2026
27861 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Oberlandesgericht Frankfurt am Main weist Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung zurück

16.03.2026Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 € wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichts­ausschusses einer nordhessischen Stadt zurückgewiesen. Die Ansprüche seien jedenfalls verjährt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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