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21.07.2026
21.07.2026
28349 Verwaltungsgericht Hannover

Keine Zulassung des Kandidaten der FDP für die Landratswahl wegen Überschreitens der Altershöchstgrenze

21.07.2026Das Niedersächsische Kommunalver­fassungsgesetz bestimmt, dass nur Personen zum Bürgermeister oder Landrat gewählt werden dürfen, die nicht älter als 67 Jahre sind. Aus diesem Grund hatte die Stadt Hameln einem 69-jährenden Kandidaten der FDP keine Wählbarkeits­bescheinigung für die Landratswahl am 13. September 2026 ausgestellt. Mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover wollte der FDP-Kandidat feststellen lassen, dass die Altershöchstgrenze bei der Zulassung für das Amt des Landrats nicht gelte. Das Verwaltungsgericht wies diesen Eilantrag ab.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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