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17.08.2026
17.08.2026
28453 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Bundesarbeits­gericht kippt altersbezogene Spätehenklausel bei Hinterblie­benenrente

17.08.2026Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 10.03.2026, Aktenzeichen 3 AZR 107/25 Leitsatz:  Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, die eine Hinterblie­benenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde und nicht mindestens fünf Jahre Bestand hatte, benachteiligt den Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters, wenn mit ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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