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27.04.2024
27.04.2024
22911 Bundessozialgericht

Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

27.02.2024Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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