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29.10.2025
29.10.2025
27268 Bundesarbeitsgericht

Arbeitgeber müssen Betriebsrente nicht automatisch an den Kaufkraftverlust anpassen

29.10.2025Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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