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18.09.2025
18.09.2025
27055 Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Verfassungs­beschwerde von Joachim Paul gegen Nichtzulassung zur Oberbürger­meisterwahl in Ludwigshafen bleibt ohne Erfolg

18.09.2025Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungs­beschwerde des von der Alternative für Deutschland – AfD – nominierten Kandidaten Joachim Paul gegen die Entscheidung des Wahlausschusses, ihn nicht zur Oberbürger­meisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 zuzulassen, und die hierzu ergangenen verwaltungs­gerichtlichen Eilentscheidungen bleibt ohne Erfolg. Dies entschied der Verfassungs­gerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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