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15.05.2026
15.05.2026
28108 Verwaltungsgericht Potsdam

Bürgermeister muss wegen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Pflicht zur parteipolitischen Neutralität Geldbuße zahlen

15.05.2026Die für das Disziplinarrecht des Landes Brandenburg zuständige 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat im Verfahren betreffend eine Disziplinar­verfügung des Landrats des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gegen den klageführenden Bürgermeister der Stadt Rheinsberg eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro festgesetzt. Die in der Disziplinar­verfügung verhängte Kürzung von Dienstbezügen hat das Verwaltungsgericht damit abgemildert, weil sich im Klageverfahren nicht alle erhobenen Disziplinarvorwürfe bestätigt haben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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