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21.11.2025
21.11.2025
27411 Verwaltungsgericht Oldenburg

Polizeipräsident verletzte mit Äußerungen zur AfD seine Neutralitätspflicht

21.11.2025Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Polizeipräsident berechtigt ist, sich zur inneren Sicherheit und zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung öffentlich zu äußern.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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