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07.09.2026
07.09.2026
28531 Verwaltungsgericht Gießen

Stadt muss AfD Dorfgemein­schaftshaus für einen Bürgerdialog überlassen

07.09.2026Das Verwaltungsgericht Gießen hat dem Antrag der AfD-Fraktion des Kreistages des Landkreises Gießen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, mit dem die Überlassung des Dorfgemein­schaftshauses im Stadtteil Wetterfeld in Laubach begehrt wurde. Die Stadt Laubach ist nunmehr verpflichtet, der Fraktion das Dorfgemein­schaftshaus am 18. September 2026 zur Abhaltung ihres "Bürgerdialogs" zu überlassen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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