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11.03.2026
11.03.2026
27841 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Anspruch der Desiderius-Erasmus-Stiftung auf staatliche Fördermittel für das Haushaltsjahr 2021

11.03.2026Die der Alternative für Deutschland (AfD) nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V. hat keinen Anspruch auf Bewilligung von Fördermitteln für gesellschafts­politische Bildungsarbeit bezogen auf das Haushaltsjahr 2021. Dies hat das Oberverwal­tungsgericht entschieden und damit die Berufung der Stiftung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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