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11.08.2026
11.08.2026
28431 Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Mitgliedern und Unterstützern der AfD kann die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden

11.08.2026Der 3. Senat des Oberverwal­tungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 in drei Beschlüssen Anträge auf Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg abgelehnt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die jeweiligen Kläger als Mitglieder bzw. Unterstützer des Landesverbandes der Partei Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt (AfD LSA) nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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