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29.04.2024
29.04.2024
20187 Landgericht Krefeld

Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers

13.02.2023Der Zugang einer Kündigung wird nicht durch die mündliche Information über den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers bewirkt. Eine um 22.30 Uhr in den Briefkasten geworfene Kündigung geht - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Information über den Einwurf - erst am nächsten Tag zu. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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