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25.05.2025
25.05.2025
25912 Rechtsanwalt Dr. Drees

Krebs als Arbeitnehmer – alles zu Krankengeld, Kündigungsschutz und Wiedereinstieg

21.05.2025Diagnose Krebs: Mitteilen oder nicht?Sie sind nur verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit zu melden – nicht die Krebsdiagnose selbst. Damit ist Ihre Informationspflicht erfüllt.Diagnose Krebs: Mitteilen oder nicht?Trotzdem kann ein ehrliches Gespräch Spielräume schaffen: Homeoffice, Gleitzeit oder Aufgabenwechsel sind leichter zu verhandeln, wenn Vorgesetzte den Kontext kennen. Außerdem schafft Ehrlichkeit Transparenz, die Ihren Arbeitgeber kompromissbereiter stimmen kann. Den Zeitpunkt bestimmen aber allein Sie.Beispiel: Frau Klein (35, Bürokauffrau) meldet sich für zwölf Wochen krank, ohne Einzelheiten preiszugeben. Als die Chefin flexible Arbeitsmodelle anbietet, entscheidet Tina sich freiwillig, ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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