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05.05.2025
05.05.2025
25805 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Annahmeverzugslohn und der Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes während einer Freistellung in der Kündigungsfrist

05.05.2025Bundesarbeits­gericht (5. Senat), Urteil vom 12.02.2025, Aktenzeichen 5 AZR 127/24 Leitsatz: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer trotz dessen Beschäfti­gungsanspruchs von der Arbeit frei, unterlässt der Arbeitnehmer in der Regel nicht böswillig iSd. § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst, wenn er nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäfti­gungsverhältnis eingeht. Sachverhalt: ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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