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12.06.2025
12.06.2025
25931 Bundesgerichtshof

Kurze Verjährungszeit des § 548 Abs. 1 BGB beginnt auch bei nicht beendeten Mietverhältnis mit Einwurf sämtlicher Schlüssel in Briefkasten

28.05.2025Die kurze Verjährungszeit des § 548 Abs. 1 BGB beginnt mit dem Rückerhalt der Mietsache. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Mieter sämtliche Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwirft. Dabei ist es unerheblich, dass das Mietverhältnis noch nicht beendet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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