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09.09.2025
09.09.2025
26979 Amtsgericht Frankfurt am Main

Kein Schmerzens­geldanspruch gegen den Schulträger nach Schlägerei zwischen Zweitklässlern

08.09.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Verlassen eines Klassenzimmers durch die Klassenlehrerin für mehrere Minuten keine vorsätzliche Aufsichts­pflichtver­letzung darstellt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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