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27.08.2026
27.08.2026
28496 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Wohnortnähe schlägt Konfession bei Schulplatzvergabe an Bekenntnisschule

27.08.2026Die Katholische Grundschule (KGS) Nikolausschule Bonn ist verpflichtet, eine konfessionslose Schülerin vorläufig zum Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen. Das hat das Oberverwal­tungsgericht mit Beschluss vom 26. August 2026 entschieden und damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln geändert.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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