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27.07.2026
27.07.2026
28372 Verwaltungsgericht Trier

Viel befahrende Kreisstraße und Überqueren einer Kreuzung sind kein besonders gefährlicher Schulweg für einen 9-jährigen Grundschüler

27.07.2026Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Schülerin auf Übernahme von Schülerbe­förderungskosten für den Weg von ihrem Wohnort im Ortsteil Monzel zur Grundschule im Ortsteil Osann abgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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