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21.08.2026
21.08.2026
28475 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Schüler erkämpft sich mit Eilantrag vorläufige Aufnahme an einer Realschule

21.08.2026Die Städtische Realschule Gevelsberg ist verpflichtet, einen Schüler vorläufig zum Schuljahr 2026/2027 in die Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen. Das hat das Oberverwal­tungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Ergebnis bestätigt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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