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09.09.2025
09.09.2025
26985 Verwaltungsgericht Bayreuth

Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes

09.09.2025Das Verwaltungsgerichts Bayreuth hat zwei Klagen abgewiesen, mit denen sich Eltern gegen die Verpflichtung gewandt hatten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre beiden Kinder die Schule besuchen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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