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10.01.2026
10.01.2026
27598 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Auch Strafverteidiger müssen bei sicherheits­relevanter (Groß-)Verfahren durch die Zugangskontrolle und dürfen durchsucht werden

09.01.2026Ohne Erfolg haben sich drei Strafverteidiger, die in einem am 13.01.2026 beginnenden Strafverfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf auftreten, gegen auch sie betreffende Zugangskontrollen zum Prozessgebäude des OLG Düsseldorf gewandt. Das Oberverwal­tungsgericht hat den Eilantrag gegen die Anordnung der Kontrollen durch den Gerichtspräsidenten abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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