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17.08.2026
17.08.2026
28455 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Nächtlicher Lärm auf dem Brüsseler Platz: Stadt Köln muss Zwangsgeld zahlen

17.08.2026Die Stadt Köln muss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil sie ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwal­tungsgerichts vom 28.09.2023, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt hat. Das hat das Oberverwal­tungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 14.08.2026 entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, das gegen die Stadt das Zwangsgeld festgesetzt hatte.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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