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22.07.2026
22.07.2026
28352 Verwaltungsgericht Köln

Stadt Köln hat über die Verlängerung der Sperrzeit der Außengastronomie am Brüsseler Platz fehlerhaft entschieden

22.07.2026Eine Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln darf vorerst weiter bis 24 Uhr öffnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag eines Gastwirtes am Brüsseler Platz gegen die Verkürzung der Öffnungszeit auf 22 Uhr stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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