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05.05.2026
05.05.2026
28061 Verwaltungsgericht Aachen

Stadt muss Antrag eines Anwohners hinsichtlich eines Durchfahrtsverbots wegen unzureichender Ermittlungen zu Lärmbelastung und Alternativrouten erneut prüfen

05.05.2026Eine Jülicherin, deren Wohnhaus an die Straße Von-Schöfer-Ring und damit an die sog. "Rübenachse" angrenzt, hat einen Anspruch auf erneute Entscheidung über ihren Antrag auf (weitergehende) verkehrsrechtliche Maßnahmen. Die Straße Von-Schöfer-Ring wird - als Teil der sog. "Rübenachse" - während der sog. "Rübenkampagne" von Schwerlastverkehr befahren, um Zuckerrüben zum Zweck der Verarbeitung zu der in Jülich befindlichen Zuckerfabrik zu transportieren.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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