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28.04.2024
28.04.2024
14991 Oberlandesgericht Rostock

Bezeichnung eines anderen Nutzers als "Musel" rechtfertigt Sperrung des Nutzerkontos

06.05.2021Bezeichnet der Nutzer einer Social-Media-Plattform einen anderen Nutzer in einem Post als "Musel", so rechtfertigt dies die Sperrung des Nutzerkontos. Denn insofern liegt zumindest eine Schmähung, wenn nicht sogar eine Beleidigung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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