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27.04.2024
27.04.2024
19535 Oberlandesgericht Karlsruhe

Beleidigung über Social-Media-Plattform durch anonymen Nutzer begründet Auskunftspflicht des Plattformbetreibers

17.10.2022Wird eine Person auf einer Social-Media-Plattform durch einen anonymen Nutzer beleidigt, so begründet dies zwecks Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche eine Auskunftspflicht des Plattformbetreibers gemäß § 21 Abs. 2 und 3 TTDSG. Weder ist eine Schwere der Rechtsverletzung noch die konkrete Darlegung erforderlich, auf welche Weise zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Person durchgesetzt werden sollen. Die Bezeichnung einer Person als "dunkler Parasit" stellt eine Beleidigung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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