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28.04.2024
28.04.2024
20365 Amtsgericht Münster

Störung des Hausfriedens wegen Bezeichnung eines Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos"

15.03.2023Bezeichnet ein Mieter einen Nachbarn als "Lügner", "Märchenerzähler", "Provokateur" und "skrupellos", so liegt darin eine Störung des Hausfriedens. Ist ein solches Verhalten bereits abgemahnt worden, so kann dies eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB nach sich ziehen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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