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03.09.2025
03.09.2025
26949 Amtsgericht Frankfurt am Main

Bezeichnung „Schwuchtel“ als Formalbeleidigung strafbar

03.09.2025Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Mannes als „Schwuchtel“ und „Pussy“ nach § 185 StGB strafbar ist.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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