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26.06.2025
26.06.2025
26079 Verwaltungsgericht Berlin

"Progress-Pride"-Flagge darf im Grundschulhort hängen

26.06.2025Die "Progress-Pride"-Flagge darf im Hort einer Berlin Grundschule hängen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Eltern hatten gegen eine Regenbogenflagge im Hort ihrer Tochter geklagt. Die "Progress-Pride"-Regenbogenflagge hängt an einer Pinnwand im Klassenraum und ist mit Buntstiften selbst gemalt, etwa in der Größe DIN A3.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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