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07.11.2025
07.11.2025
27320 Thüringer Oberlandesgericht Jena

Kein Gerichtsverfahren gegen Geraer Richter, den die Staatsanwalt wegen Volksverhetzung anklagen wollte

06.11.2025Das OLG Thüringen hat die Entscheidung bestätigt, dass die Äußerungen eines Geraer Verwaltungsrichters keine Volksverhetzung darstellen. Eine von der Staatsanwaltschaft Gera eingelegte Beschwerde wurde zurückgewiesen, womit eine Hauptverhandlung in diesem Fall entfällt. Dem Richter wurde vorgeworfen, dass ein von ihm auf Facebook veröffentlichter Kommentar den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen würde.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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