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28.04.2024
28.04.2024
22511 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Bezeichnung einer Frau als "Schlampe" als Schmähung und Formalbeleidigung

12.12.2023Wird eine Frau ohne sachlichen Bezug als "Schlampe" bezeichnet, so ist dies als Schmähung und Formalbeleidigung zu werten und gemäß § 185 StGB strafbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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