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29.04.2024
29.04.2024
19924 Saarländisches Oberlandesgericht

Betreiber eines sozialen Netzwerks steht nach Aufforderung zur Wiederherstellung eines gesperrten Nutzerkontos angemessene Prüffrist zu

02.01.2023Wird der Betreiber eines sozialen Netzwerks dazu aufgefordert ein gesperrtes Nutzerkonto wiederherzustellen, so steht ihm eine angemessene Prüffrist zu. Der Plattformbetreiber kommt jedenfalls dann nicht in Verzug mit der Wiederherstellung, wenn seit der anwaltlichen Aufforderung lediglich 11 Tage und seit dem Fristablauf nur vier Tage verstrichen sind. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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