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23.05.2025
23.05.2025
25905 Amtsgericht Hamburg

Keine Räumungs­verpflichtung im Eilverfahren wegen Schuss­waffen­gebrauchs in der Wohnung

23.05.2025Schießt ein Mieter in seiner Wohnung eine andere Person mit einer Schusswaffe an und verletzt diese schwer, so rechtfertigt dies keine auf Räumung gerichtete einstweilige Verfügung des Vermieters nach § 940 a Abs. 1 ZPO. Denn insofern besteht keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Vermieters oder anderer Mieter. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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