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30.06.2025
30.06.2025
26097 Oberlandesgericht Hamburg

Unzulässige Wassersperrung während laufenden Räumungsprozesses bei Zahlung der Miete und der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen

30.06.2025Eine vom Vermieter veranlasste Wassersperrung ist während eines laufenden Räumungsprozesses unzulässig, wenn der Mieter weiterhin die Miete zahlt und die Betriebs­kosten­voraus­zahlungen leistet. In diesem Fall entsteht für den Vermieter kein Schaden durch die Weiterversorgung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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