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27.04.2024
27.04.2024
22782 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Strafbarkeit des Teilens einer ein Hakenkreuz enthaltenen Karikatur auf Twitter

05.02.2024Wer auf Twitter eine ein Hakenkreuz enthaltene Karikatur teilt, kann sich wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86 a Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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