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27.04.2024
27.04.2024
22333 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen

07.11.2023Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So hat das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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