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27.04.2024
27.04.2024
22720 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Facebook haftet für rechtswidrige Inhalte - Erfolg für Renate Künast im Rechtsstreit mit Facebook

26.01.2024Die konkrete Kenntnis eines rechtsverletzenden Posts (hier: Falschzitat) verpflichtet einen Plattformbetreiber - hier Meta -, auch andere sinngleiche Äußerungen zu löschen. Der Umstand, dass die Bewertung automatisiert aufgefundener sinngleicher Äußerungen teilweise einer kontextgebundenen menschlich-händischen Überprüfung bedarf, führt nicht zur Unzumutbarkeit. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit heute Entscheidung den eingeklagten Unterlassungs­anspruch.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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